Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung unserer Hüpfburg
VERMIETUNG:
Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Eventuelle vorhandene Mängel werden in einer Mängelliste, die dem Vertrag beigefügt ist, schriftlich erfasst und von den Vertragsparteien unterschrieben.
Sollten Mängel und Schäden erst beim Aufbau erkennbar sein, sind sie unverzüglich beim Vermieter zu melden und schriftlich zu bestätigen.
Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Mietsache ist mit Sorgfalt zu behandeln und ist nur im Rahmen der, in der Gebrauchsanleitung angegebenem Verwendungszweck zu verwenden und in dem Zustand zurück zu geben, wie sie in Empfang genommen wurde.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang (Anschaffungspreis).
Bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz in Form von Reparatur in Höhe von 56 € pro Stunde nebst Materialkosten und gegebenenfalls Ersatz für entgangenen Gewinn, falls die Mietsache anschließend nicht an weitere Mieter fristgerecht übergeben werden kann.
Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden.
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird pro angefangenen Tag die normale 1-Tagesmiete fällig und in Rechnung gestellt. Sollte die Hüpfburg nicht sauber zurückgegeben werden, wird eine etwaig durchzuführende Säuberung vom Vermieter mit 35 € pro Stunde in Rechnung gestellt.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle bzw. für Personen- oder Sachschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen trägt.
Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
Information für den Mieter:
Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden bzw. Bestehen einer Privathaftpflicht - mitunter auch durch eine Haushaftpflicht - abgedeckt sein.
VERTRGSRÜCKTRITT:
Bei Rücktritt vom (Miet-)Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Buchungstermin 20% und danach 100% Stornogebühr.
Eine Stornierung mehr als 4 Wochen vor dem Termin ist ohne Gebühr möglich.
Wenn während der Mietdauer nachweislich dauerhaft Regen oder Sturm ist und die Hüpfburg nicht in Betrieb genommen werden darf, bekommt der Mieter sein Geld zurück oder wählt einen zukünftigen verfügbaren Zeitraum entsprechend seiner Mietdauer.
NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNG:
Eine Verwendung der Mietsache darf nur im Einklang mit den Vorschriften der Gebrauchsanleitung erfolgen.
Zusätzlich ist eine Nutzung der Mietsache bei Regen, bei Starkwind und Sturm nicht gestattet.
Die Hüpfburg darf bei einer Windstärke über 4 Bft (Zweige bewegen sich, Staub und loses Papier wird vom Boden gehoben, Wimpel werden gestreckt) nicht im Freien verwendet oder aufgeblasen werden.
Ab Windstärke 5 auf der Beaufortskala ist der Betrieb der Hüpfburg unverzüglich einzustellen, diese umgehend abzubauen und zu sichern.
Bei einsetzendem Regen ist bei der Hüpfburg unverzüglich das Gebläse abzuschalten, das Gebläse vom Strom zu trennen und die Luft der Hüpfburg abzulassen und diese dann abzudecken.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN:
Dem Vertrag ist eine Gebrauchsanleitung beigefügt.
Der Mieter bestätigt den Erhalt und die Kenntnisnahme, sowie Einhaltung der Gebrauchsanleitung und die hier genannten Nutzungseinschränkungen durch Unterschrift auf dem Mietvertrag.
In der nachfolgenden Datenschutzerklärung wird beschrieben, wie Ihre personenbezogenen Daten erfasst, verwendet und weitergegeben werden, wenn Sie unseren Internetauftritt nutzen oder eine Miete unserer Hüpfburg anfragen.
VON UNS ERFASSTE PERSONENBEZOGENE DATEN
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MINDERJÄHRIGE
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Zur Miete unserer Hüpfburg muss die volljährigkeit erreicht sein.
ÄNDERUNGEN
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